Unser Hirsch Poldi freut sich auf viele Besucher

Weitere Informationen

Hunde

Hunde sind im Park erlaubt:
1. müssen aber an der kurzen Leine gehalten werden (keine Laufleine),
2. dürfen nicht ohne Aufsicht an Bänken o.ä. angebunden werden
3. sollten sich ruhig verhalten und Parkbesucher sowie Gehege- und Parktiere nicht belästigen
4. dürfen nicht in Fahrgeschäfte
5. bei Schäden durch den Hund ist der Halter haftbar.

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Besucher in unserem Erlebnispark


1. Parken

Auf unseren Parkplätzen gelten die Regeln und Zeichen der Straßenverkehrsordnung (StVO).

Um den störungsfreien Verkehr auf diesem Areal zu gewährleisten, müssen die Anweisungen unserer Ordnungshüter auf den Parkplätzen genau beachtet werden.

Achten Sie bitte bei Verlassen Ihres Wagens darauf, dass Sie Türen, Kofferraum, Fenster und Schiebedach geschlossen haben und keine Gegenstände sichtbar im Auto zurücklassen.

2. Eintrittspreise

Das Gelände des Erlebnisparks darf nur mit gültigen Eintrittskarten an den gekennzeichneten Eingängen für Besucher betreten werden. Die Eintrittskarten sind während des Aufenthaltes aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen. Die Eintrittskarten sind nur am Tage des Kaufs gültig und nicht übertragbar. Mit dem Lösen der Eintrittskarte erkennt der Besucher unsere Parkordnung sowie die Betriebsvorschriften sämtlicher Einrichtungen unwiderruflich an. Keine Rückerstattung bei Schlechtwetter, Betriebsstillstand diverser Anlagen, Elementarereignissen etc. Das Kombinieren von Ermäßigungen ist nicht möglich.

Personen, die unter Alkohol- und Drogeneinfluss stehen, kann der Zutritt zum Park verweigert oder können vom Parkgelände verwiesen werden.

3. Allgemeine Sicherheitsbestimmungen

Hunde sind willkommene Gäste, sofern sie sich ruhig verhalten und müssen aber an der kurzen Leine geführt werden. Beißer und Dauerkläffer sind von Seiten der Parkbesucher nicht erwünscht. Zu Fahrgeschäften und den besonders gekennzeichneten Bereichen des Parks haben Hunde keinen Zutritt. Andere Haustiere dürfen nicht mitgebracht werden.

Die feuerpolizeilichen Vorschriften im Parkgelände sind unbedingt zu beachten. Verboten ist insbesondere das Entfachen von Feuern an anderen als dafür vorgesehenen Plätzen (Grillplatz). Das Rauchen ist im Waldgelände des Parks nicht gestattet.

Besucher dürfen die Wege und Plätze nicht verlassen.

Der Besitz und das Tragen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen (Pistolen,  Messer, Ketten, Schlagringe etc.) sind auf dem Gelände des Parks nicht gestattet.

Den Anordnungen des Personals ist im eigenen Interesse Folge zu leisten.

Das mutwillige Lärmen und der lautstarke Betrieb von Musikanlagen sind untersagt.

4. Benutzung der Einrichtungen und Attraktionen im Erlebnispark

Die Einrichtungen im Park stehen Ihnen im Rahmen der jeweiligen Benutzerordnung zur Verfügung. Bitte beachten Sie jeweils die Bedienungsanleitung und die Anweisungen des Parkpersonals. Sollten Sie mutwillig die Benutzungshinweise sowie die Anweisungen des Parkpersonals mißachten, so kann das Parkpersonal Sie von der Benutzung der Attraktion ausschließen, ohne dass dadurch ein Ersatzanspruch Ihrerseits begründet wird. Dies gilt auch, wenn Sie versuchen, sich in einer Warteschlange „vorzudrängen“.
Sie haften für alle Schäden, die durch Mißachtung der Benutzeranleitungen oder durch mutwillige Beschädigung entstehen.

5. Benutzung der Spielplätze

Die Benutzung von Spielgeräten, Spielwiesen und ähnlichen Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr.

6. Aufsichtspflicht

Eltern und Begleitpersonen obliegt die Aufsichtspflicht und Haftung für ihre Kinder. Wir weisen alle Eltern und  besonders Begleitpersonen von Gruppen darauf hin, ihre Aufsichtspflicht sorgfältig zu erfüllen, da wir Sie davon nicht entbinden können. In diesem Rahmen tragen Aufsichtspersonen und Eltern auch für alle Schäden Verantwortung, die durch die zu Beaufsichtigenden entstehen. Kinder unter 12 Jahren nur in Begleitung eines Erwachsenen.

7. Haftungsbeschränkung

Wir haften nur für Schäden, die auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unseres Personals zurückzuführen sind, insbesondere wird auch keine Haftung für mitgebrachten Gegenstände übernommen.

8. Schadensmeldungen

Alle Einrichtungen im Park werden sorgfältig gepflegt und überwacht. Sollten Sie dennoch ohne Ihr eigenes Verschulden zu Schaden kommen, so melden Sie den Schaden vor Verlassen des Parkgeländes bei der Kasse.
Ein Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, wenn die Schadensmeldung nach der Frist und nach Verlassen des Parkgeländes erfolgt.

9. Werbung und Anbieten von Waren und Leistungen

Werbung auf dem Gelände und auf Parkplätzen des Parks wie auch das Anbieten von Waren und Dienstleistungen sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Geschäftsleitung gestattet. Dies gilt auch für die Durchführung von Meinungsbefragungen und Zählungen.

10. Hausrecht

Der Erlebnispark ist berechtigt, Personen, die gegen die Parkordnung verstoßen oder die ohne rechtmäßigen Eintrittsausweis auf dem Parkgelände angetroffen werde, entschädigungslos vom Parkgelände zu verweisen.

Und nun wünschen wir Ihnen einen unbeschwerten und schönen Tag und viel Vergnügen in unserem Märchen-Erlebnispark.

Aufsichtspflicht bei Gruppen

Als Aufsichtsperson übernehmen Sie die Verantwortung über Ihre Gruppe. Um unangenehme Zwischenfälle zu vermeiden, beachten Sie bitte folgende Punkte und geben Sie diese Informationen an Ihre Gruppe weiter:

●    Störrischer Esel: Der Zutritt ist nur für 1 Person erlaubt. Beachten Sie bitte die Bedienungshinweise
●    Sommer-Rodelbahn: Bei der Abfahrt muss der Abstand zum vorherigen Rodel mindestens 50m betragen. Nicht mehr benötigte Schlitten aus der Bahn nehmen. Bedienungshinweise beachten!
●    Schneckenrennen: Aufstehen, Hinauslehnen, Aus- und Einsteigen während der Fahrt ist strengstens verboten. Maximal 2 Personen (Ausnahme bei Mitnahme von Baby und Kleinkindern dürfen zusätzlich auf dem Schoß der Eltern mitfahren.
●    Riesensprungkissen: Es ist Rücksicht auf die Kleineren zu nehmen, wenn diese sich am Rand befinden können sich leicht vom Sprungkissen fallen
●    Parkeisenbahn: Aufstehen, Hinauslehnen, Aus- und Einsteigen während der Fahrt ist strengstens verboten
●    Gaudi-Gondel: Die Gondel ist für 4 Erwachsene bzw. 6 Kinder konzipiert. Beachten Sie bitte die Bedienungshinweise
●    Streichelzoo: Tiere sind Lebewesen und sollten auch dementsprechend behandelt werden. Ziegen nehmen allerdings keine Rücksicht auf Markentextilien und knabbern ab und zu gerne daran.

Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an das Parkpersonal (Kassenkräfte, Parkaufsicht).